Eine Erlaubnis, die Heilkunde gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die
berufsmäßige Ausübung der
Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
als Heilpraktikerin auszuüben, wurde am 17.06.1998 durch
das Gesundheitsamt
Köln erteilt. Zuständige Behörde ist das Gesundheitsamt Köln, Neumarkt 15-21, 50667 Köln.
Die Tätigkeit als Heilpraktikerin basiert auf dem Heilpraktikergesetz und der
1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz.
Die heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.
Berufshaftpflichtversicherung: Die Continentale, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund